Stand 05/10
1. Allgemeine BestimmungenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG (Siebau). Sie werden mit jeder Bestellung ausdrücklich anerkannt; unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich.
Abweichende Regelungen oder entgegenstehende AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Privatkunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gem. § 13 BGB; Geschäftskunden sind Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich rechtliche Sondervermögen.
2. Abschluß des Vertrages
Die in Prospekten, Katalogen und Internetauftritten enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen kein rechtlich verpflichtendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um unverbindliche Aufforderungen an Besteller und Vertragskunden, Waren und Dienstleistungen bei uns zu diesen Bedingungen zu bestellen. Unsere Angaben sind branchenübliche Näherungswerte; für Rohstoffe sowie elektrotechnisches und mechanisches Zubehör und unsere eigene Herstellung gelten die DIN-Normen und die bekannten Toleranzen oder handelsüblichen Regelungen.
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt nach Ihrer Bestellung erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Unsere Darstellung der Produkte und Bestätigungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Waren, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Vertragsabschlüsse haben ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
3. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Besteller Privatkunde und erfolgte die Bestellung im Wege des Fernabsatzes (Email, Bestellung im Internetshop, Telefon usw.), so kann die Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform oder durch Rücksendung der Ware widerrufen
werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 + 4 BGB – InfoV und § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Waren an die Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG, Heesstr. 5, 57223 Kreuztal, Fax Nr. 02732/5585296, Email: Info@siebau.com.
Für den Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen und gewährten Leistungen zurückzugew.hren und ggf. zur Nutzung herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden,
ist Wertersatz zu leisten. Dies gilt nicht für den Fall, daß die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf eine auch im Ladengeschäft üblichen Prüfung zurückzuführen ist. Versandfähige Waren sind zurückzusenden. Der Besteller hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis zum Zeitpunkt des Widerrufs die Gegenleistung noch nicht erbracht war. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei. Nicht paketversandfähige Waren werden bei Ihnen abgeholt. Erstattungen sind innerhalb von 30 Tagen zu erfüllen. Die Frist beginnt mit dem Absenden der Widerrufserklärung oder der Ware, für unsere Seite mit dem Empfang.
4. Zahlungsbedingungen
Es gelten ausschließlich die von Siebau zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Sie werden erst nach vorbehaltlosem Eingang und nur in Höhe des Einganges gutgeschrieben. Diskontspesen
werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Gerät der Besteller mit der Zahlung fälliger Forderung in Verzug, gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen. Ist der Besteller Geschäftskunde, kann er nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns
unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
5. Lieferfristen
Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung sind voraussichtliche Angaben und stellen damit ungefähre Richtwerte dar. Diese Angaben stellen daher keine verbindlichen oder garantierten Termine bzw. Verfügbarkeitsangaben dar, ohne daß dies ausdrücklich
schriftlich erklärt ist.
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Klärung einer kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen
und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, wir hätten die Verzögerung zu vertreten. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Abweichungen teilen wir dem Besteller sobald als möglich mit. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, zurückzuführen, so verlängern sich die
Fristen angemessen.
Kann eine Lieferung an den Besteller nicht erfolgen, weil an der vom Besteller angegebenen Adresse die Zustellung nicht möglich ist, trägt der Besteller die Kosten für die erfolglose Lieferung.
6. Gewährleistung/Sachmängel
Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Ist der Besteller Geschäftskunde, so ist er verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Schäden innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegenüber Siebau schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gew.hrleistungsansprüchen ausgeschlossen. Verdeckte Mängel und Schäden sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Feststellung schriftlich an Siebau mitzuteilen. Ist der Besteller Verbraucher, so gelten dann die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften und Fristen. Für Verbraucher und Geschäftskunden gilt: Zum Erhalt und zur Durchsetzung ihrer Gew.hrleistungsansprüche sind sie verpflichtet, die gerügte Ware zur .berprüfung des Mangels uns zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie hierzu Ihre Mitwirkung verweigern, ist Siebau von der Pflicht zur Gewährleistung freigestellt. Mängel oder Schäden, die durch vertragswidrige
oder unsachgemäße Behandlung hervorgerufen werden, muß Siebau nicht haften. Ebenso erlöschen sämtliche Gew.hrleistungsansprüche, wenn nicht befugte Dritte die Ware angegriffen haben oder Änderungen vorgenommen sind, die nicht den Herstellerspezifikationen entsprechen.
7. Sonstige Ansprüche, Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen:
Wir beschränken die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir auch für unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus einer etwaigen Garantie oder aus der Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
8. Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt
Für Geschäftskunden gilt:
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller darf Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsumfang veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt;
die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers gestellt wird.
Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, auch im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages, tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet,
seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorzulegen. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller stets für uns vor, jedoch ohne Verpflichtung gegen uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, von uns nicht gelieferten Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Eigen tum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden, oder untrennbar vermischt
und ist die Sache als Hauptsache anzusehen, so übertr.gt uns der Besteller anteilsmäßig Miteigentum, soweit ihm die Hauptsache gehört. Der Besteller verwahrt das (Mit-)eigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende
Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Die vorstehenden Sicherheiten werden wir auf Verlangen insoweit nach unserer Wahl freigeben, als ihr Wert unserer gesicherten Forderung nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt. Für Verbraucher gilt, daß die gelieferte Ware bis zum vollständigen Bezahlen Eigentum von uns bleibt.
9. Versand und Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an Spediteur oder Frachtführer, spätestens sobald die Sendung das Werk verlassen hat, auch bei Versenden durch unsere Lkw`s auf den Besteller über. Termingerecht versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahren des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Bestellers. Der vereinbarte Preis versteht sich bei Lieferung frei Baustelle stets frei Lkw an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschl.
Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfalle insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns und Einlagern zu tragen hat. Der für den Besteller an der Ablieferungsstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung
verbindlich anzunehmen. Glasbruchschäden bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden nur anerkannt, wenn wir ersatzpflichtig sind und der Besteller oder der für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein die Glasmängel reklamiert. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
10. Montage
Sofern wir die Montagen durchführen, gelten unsere besonderen Montagebedingungen in der jeweils gültigen Fassung, die bei uns angefordert werden kann. Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, die Montagen einer dritten Firma oder Person zu übertragen. Diese kann die Montage und die Anfuhr auch im eigenen Namen und für eigene Rechnung ausführen. Voraussetzung für den vereinbarten Montagepreis ist, daß bauseits alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen Montage getroffen worden sind. Hilfskräfte und –stoffe
wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. sind bauseits zu stellen. Loch-, Stemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Installationsarbeiten sind vom Besteller zu übernehmen. Für eigene Mitarbeit bei der Montage kann der Besteller ohne ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Preis vornehmen.
11. Abnahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags unter Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen. Der zu leistende Schadenersatz beträgt mindestens 20 % vom Auftragswert. Der Nachweis eines nicht entstandenen und geringeren Schadens bleibt dem Besteller dabei vorbehalten.
12. Schlußbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz der Erfüllungsort.
Für Geschäftskunden gilt: Für alle Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses ist Siegen Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Warenverkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt; die unwirksame Regel wird dann durch eine einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG